
Ganzheitliche Betreuung über das Jobcenter wenn mehrere Dinge gleichzeitig schwer sind
Schulden, eine Wohnung auf der Kippe, ungeöffnete Post, kein Tag mit Struktur – und irgendwo dahinter die Arbeit. Die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II setzt dort an, wo eine normale Vermittlung nicht mehr greift: Eine feste Ansprechperson hilft, das Leben Schritt für Schritt wieder zu sortieren. Freiwillig, in Ihrem Tempo, auch bei Ihnen zu Hause.
- Zuweisung durch Ihr Jobcenter, für Sie kostenfrei
- Freiwillig – eine Ablehnung hat keine Folgen
- Aufsuchend: Hausbesuch oder Treffen im Alltag möglich
Die Betreuung wird vom Jobcenter zugewiesen und bezahlt. Für Sie entstehen keine Kosten – und die Teilnahme ist freiwillig.
Stand: September 2026
Was ist die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II?
Die ganzheitliche Betreuung ist eine Leistung des Jobcenters für Menschen mit Bürgergeld, bei denen mehrere Probleme zusammenkommen und deshalb eine Arbeitsaufnahme gerade nicht möglich ist. Eine feste Betreuungsperson begleitet über längere Zeit im Alltag – bei Behörden, Schulden, Wohnung, Gesundheit und Familie – mit dem Ziel, wieder handlungsfähig zu werden. Das Jobcenter weist die Betreuung zu und bezahlt sie; die Teilnahme ist freiwillig.
Rechtsgrundlage ist § 16k SGB II, eingeführt zum 1. Juli 2023 mit dem Bürgergeld-Gesetz. Der Unterschied zu einem Coaching mit AVGS: Es geht nicht zuerst um Bewerbung und Stelle, sondern darum, dass das Leben wieder so weit geordnet ist, dass Arbeit überhaupt eine Möglichkeit wird. Das Gesetz spricht von „Beschäftigungsfähigkeit“ – gemeint ist genau das.
Die Betreuung ist prozessoffen: Es gibt keine feste Stundenzahl und keinen Lehrplan. Intensität und Dauer richten sich nach dem, was gerade nötig ist, und werden mit dem Jobcenter abgestimmt. Wenn Ihre Situation eher ein einzelnes Thema hat – Gesundheit, Bewerbung, Richtung –, ist eines unserer AVGS-Coachings der passendere Weg.
- Rechtsgrundlage
- § 16k SGB II, seit 1. Juli 2023
- Zugang
- Zuweisung durch das Jobcenter – kein AVGS
- Für wen
- Bürgergeld-Beziehende mit mehreren Problemlagen, bei denen die Regelvermittlung nicht greift
- Teilnahme
- Freiwillig; eine Ablehnung hat keine Rechtsfolgen
- Format
- Feste Betreuungsperson, aufsuchend, Hausbesuche möglich, Umfang nach Bedarf
- Kosten
- Für Teilnehmende keine – trägt das Jobcenter
- Träger
- Profesco, AZAV-zugelassen, zertifiziert durch Certuria
Für wen die ganzheitliche Betreuung gedacht ist
Für Menschen, bei denen nicht ein Problem im Weg steht, sondern mehrere gleichzeitig – und bei denen die Termine beim Jobcenter deshalb nicht mehr weiterhelfen. Vier Situationen, in denen das Jobcenter typischerweise eine Betreuung nach § 16k vorschlägt.
-
Schulden, Post, Wohnung
Die Briefe stapeln sich ungeöffnet, eine Räumung droht, die Übersicht ist weg. Wir setzen uns mit Ihnen an den Stapel, sortieren nach Dringlichkeit und gehen mit zur Schuldnerberatung – bis die Existenz gesichert ist.
-
Der Kontakt zum Jobcenter ist abgerissen
Termine verpasst, Schreiben nicht beantwortet, Leistung gekürzt – und je länger es dauert, desto schwerer der erste Schritt zurück. Wir stellen die Verbindung wieder her und übersetzen zwischen Ihnen und dem Amt.
-
Sie verlassen die Wohnung kaum noch
Angst, Erschöpfung oder Rückzug machen Amtstermine unmöglich. Dann kommen wir zu Ihnen – nach Hause oder an einen Ort, an dem Sie sich sicher fühlen. Aufsuchende Betreuung ist der Kern dieser Leistung.
-
Familie und Pflege lassen keine Luft
Alleinerziehend, pflegende Angehörige, Kinder mit Bedarf: Der Tag ist voll, bevor er anfängt. Wir schauen auf die ganze Bedarfsgemeinschaft und suchen Entlastung, die wirklich ankommt – Betreuung, Anträge, Netzwerk.
Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Situation dazugehört? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir sagen Ihnen offen, ob eine Betreuung nach § 16k infrage kommt – und wie Sie das Thema bei Ihrer Ansprechperson im Jobcenter ansprechen.
Was in der ganzheitlichen Betreuung konkret passiert
Vier Bereiche, in dieser Reihenfolge: erst Überblick, dann Existenz sichern, dann Hilfe anbinden, dann Perspektive. Was davon wie viel Raum bekommt, entscheidet Ihre Situation – nicht ein Plan, der vorher feststand.
Erst einmal Überblick
„Ich weiß nicht mal, wem ich was schulde."
Wir sichten gemeinsam, was offen ist: Post, Fristen, Verträge, Anträge, Termine. Daraus wird eine Liste mit Reihenfolge – was heute sein muss, was diese Woche, was warten kann. Allein ist dieser Schritt oft der schwerste.
Wohnung, Geld, Versorgung sichern
„Die Räumungsklage liegt auf dem Tisch."
Bevor irgendetwas anderes geht, muss das Nötigste stehen: Wohnung halten, Leistungen klären, Sperren aufheben, Anträge stellen. Wir gehen mit zu Terminen und sprechen mit Stellen, mit denen Sie gerade nicht sprechen können.
Hilfe, die bleibt
„Ich habe schon dreimal einen Termin nicht geschafft."
Schuldnerberatung, Suchtberatung, ärztliche und psychotherapeutische Versorgung, Familienhilfe: Wir kennen die Stellen, begleiten zum ersten Termin und bleiben dran, bis die Hilfe von allein läuft. Unsere Aufgabe ist die Brücke, nicht der Ersatz.
Alltag mit Struktur – und dann Arbeit
„Arbeiten? Ich krieg ja nicht mal den Tag hin."
Feste Aufstehzeiten, Termine, die gehalten werden, ein Wochenrhythmus. Wenn das steht, sprechen wir über Arbeit: welche Tätigkeit, welcher Umfang, welcher Weg dorthin. Oft ist dann ein Jobcoaching der nächste Schritt.
Wenn es weniger um Schulden und Behörden geht und mehr um Kraft, Schlaf und Belastung, ist das Gesundheitscoaching mit AVGS der passendere Weg.
Ist die ganzheitliche Betreuung dasselbe wie ein AVGS Coaching?
Nein. Ein AVGS Coaching nach § 45 SGB III zielt auf Vermittlung: Bewerbung, Richtung, Gesundheit als Voraussetzung für Arbeit. Die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II setzt davor an, wenn mehrere Problemlagen eine Vermittlung gerade unmöglich machen. Sie ist länger, aufsuchend, prozessoffen – und sie wird nicht über einen Gutschein eingelöst, sondern direkt vom Jobcenter zugewiesen.
Auch die Zuständigkeit ist anders. Einen AVGS können Agentur für Arbeit und Jobcenter ausstellen. Die ganzheitliche Betreuung gibt es nur im SGB II, also über das Jobcenter für Menschen mit Bürgergeld. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kommt über diesen Weg nicht hinein – für ihn sind die AVGS-Coachings der richtige Rahmen.
Beides schließt sich nicht aus: Viele Menschen kommen über die ganzheitliche Betreuung so weit, dass anschließend ein Jobcoaching oder Bewerbungscoaching mit AVGS sinnvoll wird. Der Übergang wird mit dem Jobcenter abgestimmt.
- Gesundheitscoaching
- Wenn Kraft, Schlaf und Belastung das Hauptthema sind
- Life-Coaching
- Selbstvertrauen, Konflikte, Klarheit im Kopf
- Jobcoaching
- Richtung, Suchstrategie, Dranbleiben
- Bewerbungscoaching
- Unterlagen, Anschreiben, Vorstellungsgespräch
- Akademikercoaching
- Neuorientierung mit Hochschulabschluss
Wie Sie in die ganzheitliche Betreuung kommen
Vier Schritte. Die Entscheidung liegt beim Jobcenter – aber Sie können den Anstoß geben, und wir helfen dabei. Nach der Zuweisung melden wir uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen.
- 1
Erzählen Sie uns von sich
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – auch wenn Sie noch nicht wissen, ob § 16k das Richtige ist. Das Gespräch ist kostenlos, und Sie müssen nichts belegen.
- 2
Mit dem Jobcenter abstimmen
Sie sprechen Ihre Ansprechperson im Jobcenter an, oder das Jobcenter schlägt die Betreuung von sich aus vor. Wir sagen Ihnen vorher, wie Sie Ihre Situation beschreiben können.
- 3
Zuweisung
Das Jobcenter stellt die Zuweisung nach § 16k aus. Erst damit darf die Betreuung beginnen – ohne Zuweisung kein Start, das ist gesetzlich so vorgegeben.
- 4
Erstkontakt und Begleitung
Innerhalb von 48 Stunden melden wir uns. Das erste Treffen findet dort statt, wo es für Sie geht. Danach begleitet Sie eine feste Person – so lange und so intensiv, wie es nötig ist.
Für Vermittlungsfachkräfte: Den Zuweisungsweg aus Sicht des Fallmanagements beschreiben wir im Abschnitt Für Fallmanagement.
Ganzheitliche Betreuung nach § 16k: So arbeiten wir mit Jobcentern
Profesco übernimmt die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II als AZAV-zugelassener Träger: Clearing, aufsuchende Beziehungsarbeit, Anbindung an Fachstellen und regelmäßige, aktenfeste Berichte an das Fallmanagement. Die Steuerung des Falls bleibt beim Jobcenter; wir entlasten dort, wo Betreuung zeitintensiv und aufsuchend sein muss.
Typische Indikationen, mit denen Jobcenter uns beauftragen: Multiproblemlagen aus Schulden, drohendem Wohnungsverlust und fehlender Alltagsstruktur; psychosoziale Hemmnisse mit Kriseninterventionsbedarf; abgerissener Behördenkontakt; ungeklärte rechtliche, medizinische oder aufenthaltsrechtliche Fragen, die vor jeder Integration zu klären sind; Überforderung in der Bedarfsgemeinschaft; Immobilität und sozialer Rückzug.
- Erstkontakt innerhalb von 48 Stunden nach Zuweisung
- Bericht an das Fallmanagement alle vier Wochen – Fortschritte, Hemmnisse, Prognose
- Bei Kontaktabbruch trotz aufsuchender Ansätze: zeitnahe, begründete Abbruchmeldung
Qualitätsstandards: Die Betreuung führen Fachkräfte mit Abschluss auf DQR-Niveau 6 oder höher durch, sozialpädagogisch oder psychologisch ausgebildet, mit Intervision und Supervision. Ein Schutz- und Datenschutzkonzept (Gewaltprävention, Deeskalation, DSGVO) ist Teil der Zulassung. Umfang und Intensität sind prozessoffen und werden mit Ihnen abgestimmt – so, wie § 16k es vorsieht.
Gesetzestext: § 16k SGB II – Ganzheitliche Betreuung. Alle Angebote für Kostenträger, auch die AVGS-Coachings, finden Sie unter Informationen für Kostenträger.

Profesco ist AZAV-zugelassen und durch Certuria zertifiziert – Voraussetzung dafür, dass Jobcenter Maßnahmen nach § 16k SGB II bei uns beauftragen können.
Kurze Rücksprache, ob ein Fall für § 16k geeignet ist, Prüfung der Verfügbarkeit, Vorschlag der passenden Fachkraft – dann Zuweisung durch Sie.
Fall unverbindlich besprechen→Sprechen Sie Ihre Ansprechperson im Jobcenter auf die ganzheitliche Betreuung an – oder melden Sie sich bei uns, wir helfen beim ersten Schritt.
Kostenlose Beratung anfragen→

Jemand, der bleibt – auch wenn es schwierig wird
In der ganzheitlichen Betreuung bekommen Sie eine feste Fachkraft, die Ihre Geschichte kennt und nicht bei jedem Termin neu anfängt. Sie kommt zu Ihnen, wenn Sie nicht kommen können, und sie bleibt, wenn ein Termin nicht geklappt hat – das ist kein Abbruchgrund, sondern Alltag in dieser Arbeit.
Unsere Fachkräfte sind sozialpädagogisch oder psychologisch ausgebildet und haben Erfahrung mit Schulden, Sucht, Krisen und Behörden. Sie wissen, was sie tun dürfen – und wann sie Ärztinnen, Beratungsstellen oder Therapeuten hinzuholen. Mehr dazu unter Warum zu uns.
Der erste Termin findet oft an der Wohnungstür statt. Der zweite auch. Beim dritten sitzen wir am Tisch.
Wir fangen nicht mit der Arbeit an. Wir fangen mit dem Brief an, der seit vier Wochen zu ist.




Wo die ganzheitliche Betreuung stattfindet
Die ganzheitliche Betreuung findet dort statt, wo Sie sind: an einem unserer Standorte, bei Ihnen zu Hause oder unterwegs – ein Spaziergang ist oft der bessere Gesprächsort als ein Büro. Voraussetzung ist, dass Ihr Jobcenter mit uns zusammenarbeitet; das klären wir mit dem Fallmanagement.
Für Jobcenter, die uns noch nicht kennen: Wir sind an über 30 Standorten vertreten und arbeiten überregional. Alle Orte finden Sie unter Standorte. Häufig gesucht:
Häufige Fragen zur ganzheitlichen Betreuung
Für Betroffene und für Fallmanagement. Wenn Ihre Frage hier nicht steht, stellen Sie sie uns einfach.
Weitere Antworten sammeln wir in unseren häufigen Fragen.
Was kostet die ganzheitliche Betreuung?
Für Sie nichts. Die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II ist eine Leistung des Jobcenters: Es weist die Betreuung zu und vergütet sie direkt mit uns. Es gibt keinen Gutschein, den Sie einlösen müssten, und keine Eigenbeteiligung.
Muss ich an der ganzheitlichen Betreuung teilnehmen?
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig, und eine Ablehnung hat keine Rechtsfolgen – das ist im Gesetz so vorgesehen. Sie können auch nach dem Start aussteigen. Wir erleben allerdings oft, dass der Widerstand nach dem ersten Treffen kleiner wird, wenn klar ist, dass niemand etwas verlangt, sondern jemand hilft.
Ist die ganzheitliche Betreuung ein AVGS Coaching?
Nein. Ein AVGS Coaching nach § 45 SGB III zielt auf Vermittlung und wird über einen Gutschein eingelöst. Die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II setzt davor an, wenn mehrere Problemlagen eine Vermittlung unmöglich machen, und wird vom Jobcenter direkt zugewiesen. Sie ist länger, aufsuchend und ohne feste Stundenzahl.
Wer bekommt die ganzheitliche Betreuung vom Jobcenter?
Erwerbsfähige Menschen mit Bürgergeld, bei denen mehrere Schwierigkeiten zusammenkommen – etwa Schulden, Wohnungsprobleme, gesundheitliche Belastung, abgerissener Behördenkontakt oder familiäre Überlastung – und bei denen eine Arbeitsaufnahme deshalb gerade nicht möglich ist. Ob die Betreuung passt, entscheidet das Jobcenter; Sie können sie aber selbst ansprechen.
Kommt die Betreuung wirklich zu mir nach Hause?
Ja, wenn Sie das möchten. Aufsuchende Arbeit ist der Kern der ganzheitlichen Betreuung: Hausbesuche, Treffen an einem neutralen Ort oder ein Gespräch beim Spazierengehen sind möglich. Wo Amtstermine nicht mehr funktionieren, ist das oft der einzige Weg, wieder ins Gespräch zu kommen.
Wie lange dauert die ganzheitliche Betreuung?
So lange, wie es nötig ist. § 16k sieht keine feste Stundenzahl vor – Umfang und Intensität richten sich nach Ihrer Situation und werden mit dem Jobcenter abgestimmt. Am Anfang sind die Treffen meist dichter, später seltener, bis Sie die Dinge wieder selbst in der Hand haben.
Was erfährt das Jobcenter über mich?
Das Fallmanagement erhält alle vier Wochen einen Bericht über Fortschritte, Hindernisse und die Einschätzung, wie es weitergeht – das ist Teil der Leistung. Was Sie uns im Vertrauen erzählen, gehört nicht hinein, sofern es für die Betreuung nicht nötig ist. Wir besprechen mit Ihnen, was im Bericht steht.
Wie schnell startet die Betreuung nach der Zuweisung?
Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Zuweisung – bei Ihnen und beim Fallmanagement. Das erste Treffen vereinbaren wir so, dass es für Sie erreichbar ist: im Büro, bei Ihnen oder an einem Ort Ihrer Wahl.
Warum ist Profesco einer der besten Anbieter für ganzheitliche Betreuung nach § 16k in Deutschland?
Profesco arbeitet seit 2017 bundesweit und konzentriert sich ausschließlich auf geförderte Coachings und Betreuung in Zusammenarbeit mit Agentur für Arbeit und Jobcenter. Aus über 1.000 abgeschlossenen Coachings entwickeln wir unsere ganzheitliche Betreuung laufend weiter. Als AZAV-zertifizierter Träger werden wir regelmäßig extern geprüft. Diese Spezialisierung bringt Erfahrung und gleichbleibende Qualität in jede Betreuung.
Warum sollte mein Jobcenter Profesco mit der ganzheitlichen Betreuung beauftragen?
Weil wir das leisten, was § 16k verlangt: aufsuchende Arbeit durch Fachkräfte auf DQR-Niveau 6 oder höher, Erstkontakt innerhalb von 48 Stunden, Berichte alle vier Wochen, Anbindung an Fachstellen und eine prozessoffene Steuerung, die beim Jobcenter bleibt. Wir sind an über 30 Standorten vertreten und arbeiten überregional.
Wie vertrauenswürdig ist Profesco als Träger für die ganzheitliche Betreuung?
Profesco ist seit 2017 am Markt und als Bildungsträger nach AZAV zugelassen – geprüft durch die fachkundige Stelle Certuria. Diese Zulassung ist die Voraussetzung dafür, dass Jobcenter Maßnahmen nach § 16k SGB II bei uns überhaupt beauftragen dürfen. Die Profesco GmbH hat ihren Sitz in Dresden und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Dresden eingetragen.
Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen
Ob Sie selbst betroffen sind oder als Fallmanagerin einen Fall abstimmen möchten: Schreiben Sie uns, worum es geht. Wir melden uns persönlich.
- Kostenlos und unverbindlich
- Auch ohne Zuweisung – wir helfen beim ersten Schritt
- Persönliche Antwort statt Standardmail
030 629 385 20 info@profesco.de
Montag bis Freitag · 08:00–17:00 Uhr
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Der erste Schritt muss nicht groß sein
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob die ganzheitliche Betreuung zu Ihrer Situation passt und wie der Weg über Ihr Jobcenter aussieht.
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Wer hinter Profesco steht und wie wir arbeiten.
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Alle Orte, an denen wir vor Ort sind.