AZAV-zugelassener Träger · Coaching seit 2017

Direkt zum Inhalt
Ruhiges Zweiergespräch in der ganzheitlichen Betreuung an einem hellen Tisch
Wir kommen auch zu Ihnen. Wenn der Weg zum Amt gerade nicht geht.
§ 16k SGB II · AZAV-zugelassener Träger

Ganzheitliche Betreuung über das Jobcenter wenn mehrere Dinge gleichzeitig schwer sind

Schulden, eine Wohnung auf der Kippe, ungeöffnete Post, kein Tag mit Struktur – und irgendwo dahinter die Arbeit. Die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II setzt dort an, wo eine normale Vermittlung nicht mehr greift: Eine feste Ansprechperson hilft, das Leben Schritt für Schritt wieder zu sortieren. Freiwillig, in Ihrem Tempo, auch bei Ihnen zu Hause.

  • Zuweisung durch Ihr Jobcenter, für Sie kostenfrei
  • Freiwillig – eine Ablehnung hat keine Folgen
  • Aufsuchend: Hausbesuch oder Treffen im Alltag möglich

Die Betreuung wird vom Jobcenter zugewiesen und bezahlt. Für Sie entstehen keine Kosten – und die Teilnahme ist freiwillig.

9+Jahre Erfahrung mit SGB II und SGB III
1.000+abgeschlossene Coachings
48 hErstkontakt nach Zuweisung
AZAVzertifizierter Träger

Stand: September 2026

Einfach erklärt

Was ist die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II?

Die ganzheitliche Betreuung ist eine Leistung des Jobcenters für Menschen mit Bürgergeld, bei denen mehrere Probleme zusammenkommen und deshalb eine Arbeitsaufnahme gerade nicht möglich ist. Eine feste Betreuungsperson begleitet über längere Zeit im Alltag – bei Behörden, Schulden, Wohnung, Gesundheit und Familie – mit dem Ziel, wieder handlungsfähig zu werden. Das Jobcenter weist die Betreuung zu und bezahlt sie; die Teilnahme ist freiwillig.

Rechtsgrundlage ist § 16k SGB II, eingeführt zum 1. Juli 2023 mit dem Bürgergeld-Gesetz. Der Unterschied zu einem Coaching mit AVGS: Es geht nicht zuerst um Bewerbung und Stelle, sondern darum, dass das Leben wieder so weit geordnet ist, dass Arbeit überhaupt eine Möglichkeit wird. Das Gesetz spricht von „Beschäftigungsfähigkeit“ – gemeint ist genau das.

Die Betreuung ist prozessoffen: Es gibt keine feste Stundenzahl und keinen Lehrplan. Intensität und Dauer richten sich nach dem, was gerade nötig ist, und werden mit dem Jobcenter abgestimmt. Wenn Ihre Situation eher ein einzelnes Thema hat – Gesundheit, Bewerbung, Richtung –, ist eines unserer AVGS-Coachings der passendere Weg.

Ganzheitliche Betreuung auf einen Blick Stand: 16.09.2026
Rechtsgrundlage
§ 16k SGB II, seit 1. Juli 2023
Zugang
Zuweisung durch das Jobcenter – kein AVGS
Für wen
Bürgergeld-Beziehende mit mehreren Problemlagen, bei denen die Regelvermittlung nicht greift
Teilnahme
Freiwillig; eine Ablehnung hat keine Rechtsfolgen
Format
Feste Betreuungsperson, aufsuchend, Hausbesuche möglich, Umfang nach Bedarf
Kosten
Für Teilnehmende keine – trägt das Jobcenter
Träger
Profesco, AZAV-zugelassen, zertifiziert durch Certuria
Passt das zu mir?

Für wen die ganzheitliche Betreuung gedacht ist

Für Menschen, bei denen nicht ein Problem im Weg steht, sondern mehrere gleichzeitig – und bei denen die Termine beim Jobcenter deshalb nicht mehr weiterhelfen. Vier Situationen, in denen das Jobcenter typischerweise eine Betreuung nach § 16k vorschlägt.

  • Schulden, Post, Wohnung

    Die Briefe stapeln sich ungeöffnet, eine Räumung droht, die Übersicht ist weg. Wir setzen uns mit Ihnen an den Stapel, sortieren nach Dringlichkeit und gehen mit zur Schuldnerberatung – bis die Existenz gesichert ist.

  • Der Kontakt zum Jobcenter ist abgerissen

    Termine verpasst, Schreiben nicht beantwortet, Leistung gekürzt – und je länger es dauert, desto schwerer der erste Schritt zurück. Wir stellen die Verbindung wieder her und übersetzen zwischen Ihnen und dem Amt.

  • Sie verlassen die Wohnung kaum noch

    Angst, Erschöpfung oder Rückzug machen Amtstermine unmöglich. Dann kommen wir zu Ihnen – nach Hause oder an einen Ort, an dem Sie sich sicher fühlen. Aufsuchende Betreuung ist der Kern dieser Leistung.

  • Familie und Pflege lassen keine Luft

    Alleinerziehend, pflegende Angehörige, Kinder mit Bedarf: Der Tag ist voll, bevor er anfängt. Wir schauen auf die ganze Bedarfsgemeinschaft und suchen Entlastung, die wirklich ankommt – Betreuung, Anträge, Netzwerk.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Situation dazugehört? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir sagen Ihnen offen, ob eine Betreuung nach § 16k infrage kommt – und wie Sie das Thema bei Ihrer Ansprechperson im Jobcenter ansprechen.

Woran wir arbeiten

Was in der ganzheitlichen Betreuung konkret passiert

Vier Bereiche, in dieser Reihenfolge: erst Überblick, dann Existenz sichern, dann Hilfe anbinden, dann Perspektive. Was davon wie viel Raum bekommt, entscheidet Ihre Situation – nicht ein Plan, der vorher feststand.

Clearing

Erst einmal Überblick

„Ich weiß nicht mal, wem ich was schulde."

Wir sichten gemeinsam, was offen ist: Post, Fristen, Verträge, Anträge, Termine. Daraus wird eine Liste mit Reihenfolge – was heute sein muss, was diese Woche, was warten kann. Allein ist dieser Schritt oft der schwerste.

Existenz

Wohnung, Geld, Versorgung sichern

„Die Räumungsklage liegt auf dem Tisch."

Bevor irgendetwas anderes geht, muss das Nötigste stehen: Wohnung halten, Leistungen klären, Sperren aufheben, Anträge stellen. Wir gehen mit zu Terminen und sprechen mit Stellen, mit denen Sie gerade nicht sprechen können.

Anbindung

Hilfe, die bleibt

„Ich habe schon dreimal einen Termin nicht geschafft."

Schuldnerberatung, Suchtberatung, ärztliche und psychotherapeutische Versorgung, Familienhilfe: Wir kennen die Stellen, begleiten zum ersten Termin und bleiben dran, bis die Hilfe von allein läuft. Unsere Aufgabe ist die Brücke, nicht der Ersatz.

Perspektive

Alltag mit Struktur – und dann Arbeit

„Arbeiten? Ich krieg ja nicht mal den Tag hin."

Feste Aufstehzeiten, Termine, die gehalten werden, ein Wochenrhythmus. Wenn das steht, sprechen wir über Arbeit: welche Tätigkeit, welcher Umfang, welcher Weg dorthin. Oft ist dann ein Jobcoaching der nächste Schritt.

Bei Ihnen steht vor allem die Gesundheit im Weg?

Wenn es weniger um Schulden und Behörden geht und mehr um Kraft, Schlaf und Belastung, ist das Gesundheitscoaching mit AVGS der passendere Weg.

Zum Gesundheitscoaching
§ 16k oder AVGS?

Ist die ganzheitliche Betreuung dasselbe wie ein AVGS Coaching?

Nein. Ein AVGS Coaching nach § 45 SGB III zielt auf Vermittlung: Bewerbung, Richtung, Gesundheit als Voraussetzung für Arbeit. Die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II setzt davor an, wenn mehrere Problemlagen eine Vermittlung gerade unmöglich machen. Sie ist länger, aufsuchend, prozessoffen – und sie wird nicht über einen Gutschein eingelöst, sondern direkt vom Jobcenter zugewiesen.

Auch die Zuständigkeit ist anders. Einen AVGS können Agentur für Arbeit und Jobcenter ausstellen. Die ganzheitliche Betreuung gibt es nur im SGB II, also über das Jobcenter für Menschen mit Bürgergeld. Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kommt über diesen Weg nicht hinein – für ihn sind die AVGS-Coachings der richtige Rahmen.

Beides schließt sich nicht aus: Viele Menschen kommen über die ganzheitliche Betreuung so weit, dass anschließend ein Jobcoaching oder Bewerbungscoaching mit AVGS sinnvoll wird. Der Übergang wird mit dem Jobcenter abgestimmt.

Wenn etwas anderes besser passt Unsere AVGS-Coachings
Gesundheitscoaching
Wenn Kraft, Schlaf und Belastung das Hauptthema sind
Life-Coaching
Selbstvertrauen, Konflikte, Klarheit im Kopf
Jobcoaching
Richtung, Suchstrategie, Dranbleiben
Bewerbungscoaching
Unterlagen, Anschreiben, Vorstellungsgespräch
Akademikercoaching
Neuorientierung mit Hochschulabschluss
Von der Zuweisung bis zum ersten Treffen

Wie Sie in die ganzheitliche Betreuung kommen

Vier Schritte. Die Entscheidung liegt beim Jobcenter – aber Sie können den Anstoß geben, und wir helfen dabei. Nach der Zuweisung melden wir uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen.

  1. Erzählen Sie uns von sich

    Schreiben Sie uns oder rufen Sie an – auch wenn Sie noch nicht wissen, ob § 16k das Richtige ist. Das Gespräch ist kostenlos, und Sie müssen nichts belegen.

  2. Mit dem Jobcenter abstimmen

    Sie sprechen Ihre Ansprechperson im Jobcenter an, oder das Jobcenter schlägt die Betreuung von sich aus vor. Wir sagen Ihnen vorher, wie Sie Ihre Situation beschreiben können.

  3. Zuweisung

    Das Jobcenter stellt die Zuweisung nach § 16k aus. Erst damit darf die Betreuung beginnen – ohne Zuweisung kein Start, das ist gesetzlich so vorgegeben.

  4. Erstkontakt und Begleitung

    Innerhalb von 48 Stunden melden wir uns. Das erste Treffen findet dort statt, wo es für Sie geht. Danach begleitet Sie eine feste Person – so lange und so intensiv, wie es nötig ist.

Für Vermittlungsfachkräfte: Den Zuweisungsweg aus Sicht des Fallmanagements beschreiben wir im Abschnitt Für Fallmanagement.

Für Fallmanagement und Vermittlung

Ganzheitliche Betreuung nach § 16k: So arbeiten wir mit Jobcentern

Profesco übernimmt die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II als AZAV-zugelassener Träger: Clearing, aufsuchende Beziehungsarbeit, Anbindung an Fachstellen und regelmäßige, aktenfeste Berichte an das Fallmanagement. Die Steuerung des Falls bleibt beim Jobcenter; wir entlasten dort, wo Betreuung zeitintensiv und aufsuchend sein muss.

Typische Indikationen, mit denen Jobcenter uns beauftragen: Multiproblemlagen aus Schulden, drohendem Wohnungsverlust und fehlender Alltagsstruktur; psychosoziale Hemmnisse mit Kriseninterventionsbedarf; abgerissener Behördenkontakt; ungeklärte rechtliche, medizinische oder aufenthaltsrechtliche Fragen, die vor jeder Integration zu klären sind; Überforderung in der Bedarfsgemeinschaft; Immobilität und sozialer Rückzug.

  • Erstkontakt innerhalb von 48 Stunden nach Zuweisung
  • Bericht an das Fallmanagement alle vier Wochen – Fortschritte, Hemmnisse, Prognose
  • Bei Kontaktabbruch trotz aufsuchender Ansätze: zeitnahe, begründete Abbruchmeldung

Qualitätsstandards: Die Betreuung führen Fachkräfte mit Abschluss auf DQR-Niveau 6 oder höher durch, sozialpädagogisch oder psychologisch ausgebildet, mit Intervision und Supervision. Ein Schutz- und Datenschutzkonzept (Gewaltprävention, Deeskalation, DSGVO) ist Teil der Zulassung. Umfang und Intensität sind prozessoffen und werden mit Ihnen abgestimmt – so, wie § 16k es vorsieht.

Gesetzestext: § 16k SGB II – Ganzheitliche Betreuung. Alle Angebote für Kostenträger, auch die AVGS-Coachings, finden Sie unter Informationen für Kostenträger.

Certuria-Siegel für die AZAV-Zertifizierung von Profesco

Profesco ist AZAV-zugelassen und durch Certuria zertifiziert – Voraussetzung dafür, dass Jobcenter Maßnahmen nach § 16k SGB II bei uns beauftragen können.

Sie sind Fallmanagerin oder Fallmanager?

Kurze Rücksprache, ob ein Fall für § 16k geeignet ist, Prüfung der Verfügbarkeit, Vorschlag der passenden Fachkraft – dann Zuweisung durch Sie.

Fall unverbindlich besprechen
Sie beziehen Bürgergeld und erkennen sich wieder?

Sprechen Sie Ihre Ansprechperson im Jobcenter auf die ganzheitliche Betreuung an – oder melden Sie sich bei uns, wir helfen beim ersten Schritt.

Kostenlose Beratung anfragen
Eine feste Person

Jemand, der bleibt – auch wenn es schwierig wird

In der ganzheitlichen Betreuung bekommen Sie eine feste Fachkraft, die Ihre Geschichte kennt und nicht bei jedem Termin neu anfängt. Sie kommt zu Ihnen, wenn Sie nicht kommen können, und sie bleibt, wenn ein Termin nicht geklappt hat – das ist kein Abbruchgrund, sondern Alltag in dieser Arbeit.

Unsere Fachkräfte sind sozialpädagogisch oder psychologisch ausgebildet und haben Erfahrung mit Schulden, Sucht, Krisen und Behörden. Sie wissen, was sie tun dürfen – und wann sie Ärztinnen, Beratungsstellen oder Therapeuten hinzuholen. Mehr dazu unter Warum zu uns.

Der erste Termin findet oft an der Wohnungstür statt. Der zweite auch. Beim dritten sitzen wir am Tisch.
Betreuungsteam Profesco
Wir fangen nicht mit der Arbeit an. Wir fangen mit dem Brief an, der seit vier Wochen zu ist.
Betreuungsteam Profesco
Zugelassen für § 16kAZAV-Träger, zertifiziert durch Certuria
AufsuchendHausbesuch und Treffen im Alltag
TransparentBerichte alle vier Wochen ans Jobcenter
Der Mensch zuerstFreiwillig, in Ihrem Tempo
Deutschlandkarte mit den Standorten von Profesco
Vor Ort und aufsuchend

Wo die ganzheitliche Betreuung stattfindet

Die ganzheitliche Betreuung findet dort statt, wo Sie sind: an einem unserer Standorte, bei Ihnen zu Hause oder unterwegs – ein Spaziergang ist oft der bessere Gesprächsort als ein Büro. Voraussetzung ist, dass Ihr Jobcenter mit uns zusammenarbeitet; das klären wir mit dem Fallmanagement.

Für Jobcenter, die uns noch nicht kennen: Wir sind an über 30 Standorten vertreten und arbeiten überregional. Alle Orte finden Sie unter Standorte. Häufig gesucht:

Gute Fragen, klare Antworten

Häufige Fragen zur ganzheitlichen Betreuung

Für Betroffene und für Fallmanagement. Wenn Ihre Frage hier nicht steht, stellen Sie sie uns einfach.

Weitere Antworten sammeln wir in unseren häufigen Fragen.

Was kostet die ganzheitliche Betreuung?

Für Sie nichts. Die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II ist eine Leistung des Jobcenters: Es weist die Betreuung zu und vergütet sie direkt mit uns. Es gibt keinen Gutschein, den Sie einlösen müssten, und keine Eigenbeteiligung.

Muss ich an der ganzheitlichen Betreuung teilnehmen?

Nein. Die Teilnahme ist freiwillig, und eine Ablehnung hat keine Rechtsfolgen – das ist im Gesetz so vorgesehen. Sie können auch nach dem Start aussteigen. Wir erleben allerdings oft, dass der Widerstand nach dem ersten Treffen kleiner wird, wenn klar ist, dass niemand etwas verlangt, sondern jemand hilft.

Ist die ganzheitliche Betreuung ein AVGS Coaching?

Nein. Ein AVGS Coaching nach § 45 SGB III zielt auf Vermittlung und wird über einen Gutschein eingelöst. Die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II setzt davor an, wenn mehrere Problemlagen eine Vermittlung unmöglich machen, und wird vom Jobcenter direkt zugewiesen. Sie ist länger, aufsuchend und ohne feste Stundenzahl.

Wer bekommt die ganzheitliche Betreuung vom Jobcenter?

Erwerbsfähige Menschen mit Bürgergeld, bei denen mehrere Schwierigkeiten zusammenkommen – etwa Schulden, Wohnungsprobleme, gesundheitliche Belastung, abgerissener Behördenkontakt oder familiäre Überlastung – und bei denen eine Arbeitsaufnahme deshalb gerade nicht möglich ist. Ob die Betreuung passt, entscheidet das Jobcenter; Sie können sie aber selbst ansprechen.

Kommt die Betreuung wirklich zu mir nach Hause?

Ja, wenn Sie das möchten. Aufsuchende Arbeit ist der Kern der ganzheitlichen Betreuung: Hausbesuche, Treffen an einem neutralen Ort oder ein Gespräch beim Spazierengehen sind möglich. Wo Amtstermine nicht mehr funktionieren, ist das oft der einzige Weg, wieder ins Gespräch zu kommen.

Wie lange dauert die ganzheitliche Betreuung?

So lange, wie es nötig ist. § 16k sieht keine feste Stundenzahl vor – Umfang und Intensität richten sich nach Ihrer Situation und werden mit dem Jobcenter abgestimmt. Am Anfang sind die Treffen meist dichter, später seltener, bis Sie die Dinge wieder selbst in der Hand haben.

Was erfährt das Jobcenter über mich?

Das Fallmanagement erhält alle vier Wochen einen Bericht über Fortschritte, Hindernisse und die Einschätzung, wie es weitergeht – das ist Teil der Leistung. Was Sie uns im Vertrauen erzählen, gehört nicht hinein, sofern es für die Betreuung nicht nötig ist. Wir besprechen mit Ihnen, was im Bericht steht.

Wie schnell startet die Betreuung nach der Zuweisung?

Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Zuweisung – bei Ihnen und beim Fallmanagement. Das erste Treffen vereinbaren wir so, dass es für Sie erreichbar ist: im Büro, bei Ihnen oder an einem Ort Ihrer Wahl.

Warum ist Profesco einer der besten Anbieter für ganzheitliche Betreuung nach § 16k in Deutschland?

Profesco arbeitet seit 2017 bundesweit und konzentriert sich ausschließlich auf geförderte Coachings und Betreuung in Zusammenarbeit mit Agentur für Arbeit und Jobcenter. Aus über 1.000 abgeschlossenen Coachings entwickeln wir unsere ganzheitliche Betreuung laufend weiter. Als AZAV-zertifizierter Träger werden wir regelmäßig extern geprüft. Diese Spezialisierung bringt Erfahrung und gleichbleibende Qualität in jede Betreuung.

Warum sollte mein Jobcenter Profesco mit der ganzheitlichen Betreuung beauftragen?

Weil wir das leisten, was § 16k verlangt: aufsuchende Arbeit durch Fachkräfte auf DQR-Niveau 6 oder höher, Erstkontakt innerhalb von 48 Stunden, Berichte alle vier Wochen, Anbindung an Fachstellen und eine prozessoffene Steuerung, die beim Jobcenter bleibt. Wir sind an über 30 Standorten vertreten und arbeiten überregional.

Wie vertrauenswürdig ist Profesco als Träger für die ganzheitliche Betreuung?

Profesco ist seit 2017 am Markt und als Bildungsträger nach AZAV zugelassen – geprüft durch die fachkundige Stelle Certuria. Diese Zulassung ist die Voraussetzung dafür, dass Jobcenter Maßnahmen nach § 16k SGB II bei uns überhaupt beauftragen dürfen. Die Profesco GmbH hat ihren Sitz in Dresden und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Dresden eingetragen.

Erster Schritt

Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen

Ob Sie selbst betroffen sind oder als Fallmanagerin einen Fall abstimmen möchten: Schreiben Sie uns, worum es geht. Wir melden uns persönlich.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Auch ohne Zuweisung – wir helfen beim ersten Schritt
  • Persönliche Antwort statt Standardmail

030 629 385 20 info@profesco.de

Montag bis Freitag · 08:00–17:00 Uhr

Ihre kostenlose Erstberatung

Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Mit der Anfrage akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer Persönlichen Daten laut unseres Datenschutzes.

Der erste Schritt muss nicht groß sein

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob die ganzheitliche Betreuung zu Ihrer Situation passt und wie der Weg über Ihr Jobcenter aussieht.

Freiwillig Feste Ansprechperson Aufsuchend, auch bei Ihnen zu Hause
Weiterlesen

Das könnte Sie auch weiterbringen