AZAV-zugelassener Träger · Coaching seit 2017

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Teilnehmerin sortiert mit ihrer Coachin berufliche Ziele an einer Pinnwand
Erst sortieren, dann bewerben. In dieser Reihenfolge klappt es öfter.
AZAV-zugelassener Träger · seit 2017

Jobcoaching mit AVGS beruflich wieder Fuß fassen

Wenn die Stelle weg ist oder bald wegfällt, fehlt oft nicht die Motivation, sondern eine klare Richtung. Im Jobcoaching sortieren wir gemeinsam, was Sie können, was realistisch ist und welcher nächste Schritt trägt – einzeln, online oder an einem unserer Standorte.

  • Einzelcoaching statt Gruppenkurs
  • Über Agentur für Arbeit oder Jobcenter
  • Auch wenn Sie noch in Arbeit sind

Mit passendem AVGS und schriftlicher Bewilligung vor Beginn entstehen Ihnen keine Kosten für das Coaching.

9+Jahre Coaching-Erfahrung
1.000+abgeschlossene Coachings
1:1persönliches Einzelcoaching
AZAVzertifizierter Träger

Stand: September 2026

Jobcoaching einfach erklärt

Was ist Jobcoaching?

Jobcoaching ist eine persönliche Einzelbegleitung auf dem Weg zurück in Arbeit. Eine Coachin oder ein Coach arbeitet mit Ihnen an Standortbestimmung, Zielklärung und den konkreten Schritten dorthin. Finanziert wird es über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Der Unterschied zu einer Maßnahme, die Sie vielleicht schon kennen: Es gibt keine Gruppe, keinen festen Lehrplan und keine Anwesenheitsliste, die abgehakt wird. Wir beginnen bei Ihrer Situation – ob nach einer Kündigung, nach einer längeren Pause oder nach mehreren Absagen in Folge – und bauen von dort aus einen Plan, den Sie auch allein weiterführen können.

Wie lange das Coaching dauert und welche Inhalte möglich sind, steht auf Ihrem Gutschein. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter legt Maßnahmeziel und -inhalt fest, wir richten uns danach. Wenn Sie parallel an Ihren Unterlagen arbeiten wollen, ist das Bewerbungscoaching der passendere Baustein; mit einem akademischen Abschluss im Rücken oft das Akademikercoaching.

Jobcoaching auf einen Blick Stand: 15.09.2026
Förderweg
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), § 45 SGB III
Für wen
Arbeitsuchende, Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen
Format
Einzelcoaching, online oder vor Ort
Umfang
Richtet sich nach der bewilligten Maßnahme
Kosten
Für Sie keine, wenn der Gutschein passt und vor Beginn bewilligt ist
Zulassung
AZAV-zugelassener Träger, zertifiziert durch Certuria
Entscheidung
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Passt das zu mir?

Für wen Jobcoaching gedacht ist

Gefördert werden kann, wer arbeitsuchend, arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Der letzte Punkt wird oft übersehen: Auch wer noch im Job sitzt, die Kündigung aber schon auf dem Tisch hat, kann einen AVGS bekommen.

  • Sie sind arbeitslos gemeldet

    Die Suche läuft, aber sie läuft im Kreis. Wir schauen uns an, wonach Sie eigentlich suchen, wo Sie realistisch gebraucht werden und was Sie an Ihrer Vorgehensweise ändern können.

  • Die Kündigung ist da

    Sie arbeiten noch, wissen aber, dass Schluss ist. Das ist der beste Zeitpunkt: Sie haben Ruhe, ein laufendes Einkommen und können sich vorbereiten, statt später unter Druck zu suchen.

  • Sie werden vom Jobcenter betreut

    Bürgergeld und Jobcoaching schließen sich nicht aus. Das Jobcenter kann dieselbe Leistung bewilligen wie die Agentur für Arbeit – der Weg dorthin läuft über Ihre Vermittlungsfachkraft.

  • Sie kommen aus einer längeren Pause

    Elternzeit, Pflege, Krankheit, Studium: Der Abstand zum Arbeitsmarkt ist gewachsen, und die Frage ist weniger „wo bewerbe ich mich" als „was kann ich heute eigentlich anbieten".

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Situation dazugehört? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir sagen Ihnen offen, ob ein AVGS für Sie infrage kommt und ob wir die richtigen dafür sind.

Woran wir arbeiten

Was im Jobcoaching konkret passiert

Vier Bereiche, die aufeinander aufbauen. Wo Sie einsteigen, hängt davon ab, wo es gerade klemmt – und wie viele Stunden Ihr Gutschein umfasst. Nicht jede Maßnahme deckt alles ab.

Standort

Wo Sie gerade stehen

„Ich weiß gar nicht mehr, was ich kann."

Wir sammeln Ihre Erfahrung, Ihre Abschlüsse und die Dinge, die Sie nebenbei gelernt haben, und sortieren sie. Am Ende steht keine Liste von Schwächen, sondern eine belastbare Beschreibung dessen, was Sie mitbringen.

Richtung

Wohin es gehen soll

„Hauptsache irgendwas – nur so geht es nicht weiter."

Aus mehreren möglichen Richtungen wird eine, die zu Ihrem Alltag, Ihrer Gesundheit und Ihren finanziellen Grenzen passt. Wir prüfen sie gegen den Arbeitsmarkt, statt sie schönzureden.

Strategie

Wie Sie suchen

„Ich habe 40 Bewerbungen geschrieben und nichts gehört."

Wo Ihre Zielgruppe wirklich sucht, welche Kanäle sich lohnen, wie Sie Unternehmen direkt ansprechen und warum die Initiativbewerbung in manchen Branchen mehr bringt als jedes Portal.

Umsetzung

Wie Sie dranbleiben

„Nach der dritten Absage lasse ich es wieder schleifen."

Feste Termine, ein realistisches Wochenpensum und jemand, der nachfragt. Gespräche üben wir vorher durch, Absagen sehen wir uns gemeinsam an – nicht als Urteil, sondern als Information.

Sie brauchen vor allem gute Unterlagen?

Lebenslauf, Anschreiben und Vorstellungsgespräch sind ein eigenes Thema und bei uns ein eigenes Angebot.

Zum Bewerbungscoaching
Jobcoaching, Berufscoaching, Karrierecoaching

Ist Berufscoaching dasselbe wie Jobcoaching?

Im Alltag meinen die Begriffe fast dasselbe, geschützt ist keiner davon. Im Förderzusammenhang zählt nur eins: Was auf Ihrem Gutschein als Maßnahmeziel steht. Danach richtet sich, was das Coaching abdecken darf – nicht danach, wie es genannt wird.

Trotzdem verschiebt sich die Betonung, je nachdem, wer das Wort benutzt. Jobcoaching meint meistens den Weg zurück in eine Beschäftigung und wird über die Arbeitsagentur oder das Jobcenter gefördert. Berufscoaching klingt breiter und wird oft für die Frage nach der beruflichen Richtung genutzt, auch bei einem Wechsel aus einer laufenden Stelle heraus. Karrierecoaching wird meist privat bezahlt und zielt auf den nächsten Schritt nach oben, nicht auf den Wiedereinstieg.

Wenn Sie einen AVGS in der Hand haben, sind Sie hier richtig, egal welches der drei Wörter Sie gesucht haben. Und wenn Sie keinen haben, sagen wir Ihnen im Erstgespräch, ob einer für Sie infrage kommt – oder ob Ihr Anliegen ehrlicherweise nicht in die Förderung gehört.

Wenn etwas anderes besser passt Unsere übrigen Angebote
Bewerbungscoaching
Unterlagen, Anschreiben, Vorstellungsgespräch
Akademikercoaching
Berufseinstieg und Neuorientierung mit Studienabschluss
Gesundheitscoaching
Wenn Belastung der eigentliche Grund ist
Ganzheitliche Betreuung
Begleitung nach § 16k SGB II über längere Zeit
Life-Coaching
Klarheit und Selbstvertrauen als Ausgangspunkt
Vom ersten Kontakt bis zum Start

Wie Sie zu einem Jobcoaching kommen

Vier Schritte. Der wichtigste ist nicht der erste, sondern der zweite: Ohne bewilligten Gutschein darf das Coaching nicht beginnen – das ist keine Formalie, sondern gesetzlich so vorgegeben.

  1. Erzählen Sie uns von sich

    Schreiben Sie uns über das Formular oder buchen Sie ein Erstgespräch. Das Gespräch ist kostenlos und unverbindlich – auch ohne Gutschein.

  2. Förderung klären

    Sie sprechen mit Ihrer Vermittlungsfachkraft über einen AVGS. Wir sagen Ihnen vorher, was Sie dort erzählen sollten, damit klar wird, worum es Ihnen geht.

  3. Gutschein einreichen

    Liegt der Gutschein vor, legen wir ihn vor Beginn bei der Agentur für Arbeit vor. Erst danach starten wir – vorher wird nichts gecoacht.

  4. Coaching und Auswertung

    Sie arbeiten mit Ihrer festen Ansprechperson, online oder vor Ort. Am Ende steht, was sich geändert hat und woran Sie allein weiterarbeiten.

Den kompletten Weg mit allen Zwischenschritten beschreiben wir unter Coaching-Ablauf.

Kosten und Förderung

Wer zahlt das Jobcoaching?

Bezahlt wird es von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter, über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Für Sie entstehen keine Kosten, wenn der Gutschein zum Angebot passt und die Teilnahme vor Beginn schriftlich bewilligt wurde. Einen allgemeinen Anspruch darauf gibt es nicht.

Die Rechtsgrundlage ist in beiden Fällen dieselbe: § 45 SGB III. Wer Arbeitslosengeld bezieht oder arbeitsuchend gemeldet ist, geht den direkten Weg über die Agentur für Arbeit. Wer Bürgergeld bezieht, wird vom Jobcenter betreut – dieses kann dieselbe Leistung erbringen, weil § 16 SGB II auf denselben Abschnitt des SGB III verweist. Der Unterschied liegt also nicht im Gesetz, sondern darin, wer Ihre Ansprechperson ist.

  • Erstgespräch kostenlos – auch ohne Gutschein
  • Wir sagen Ihnen offen, ob Ihr Gutschein zu diesem Coaching passt
  • Start erst nach schriftlicher Bewilligung

Drei Punkte, die auf dem Gutschein stehen können und über die viele stolpern: Er kann zeitlich befristet sein, er kann regional beschränkt sein, und er nennt Maßnahmeziel und -inhalt. Passt unser Angebot nicht dazu, sagen wir das – und nennen Ihnen, was stattdessen passen würde.

Offizielle Informationen zur Förderung: Bundesagentur für Arbeit. Beraten Sie selbst bei einem Kostenträger? Dann finden Sie alles Wichtige bei den Informationen für Kostenträger.

Certuria-Siegel für die AZAV-Zertifizierung von Profesco

Ein AVGS kann nur bei einem zugelassenen Träger eingelöst werden. Profesco ist AZAV-zugelassen und durch Certuria zertifiziert – das ist die Voraussetzung dafür, dass Ihr Gutschein hier gilt.

Sie haben noch keinen AVGS?

Klären Sie mit Ihrer Vermittlungsfachkraft, ob die Förderung für Sie infrage kommt. Wir helfen Ihnen, Ihr Anliegen vorzubereiten.

So fragen Sie einen AVGS an
Sie haben bereits einen Gutschein?

Wir prüfen mit Ihnen, ob das Jobcoaching zu den Vorgaben Ihres Gutscheins passt, und besprechen den möglichen Start.

AVGS bei Profesco einlösen
Warum Menschen wiederkommen

Ein Mensch, der Ihre Lage kennt

Sie bekommen eine feste Ansprechperson, nicht jedes Mal eine andere. Diese Person kennt Ihre Vorgeschichte, weiß, was letzte Woche nicht geklappt hat, und muss sich das nicht jedes Mal neu erzählen lassen.

Unsere Coachinnen und Coaches kommen aus Personalarbeit, Beratung und Sozialer Arbeit. Wer bei Ihnen sitzt, hängt davon ab, worum es geht – wir suchen die Person nach Ihrem Anliegen aus und nicht danach, wer gerade Zeit hat. Mehr dazu unter Warum zu uns.

Nach 20 Jahren im selben Betrieb wusste ich gar nicht, wo ich anfangen soll. Wir haben erst mal aufgeschrieben, was ich überhaupt kann.
Teilnehmer im Jobcoaching, 54
Mir hat geholfen, dass mir jemand ehrlich gesagt hat, welche Richtung realistisch ist. Das wollte ich zuerst nicht hören.
Teilnehmerin im Jobcoaching, 38
Zugelassen und gefördertAZAV-Träger, zertifiziert durch Certuria
Coaching, das passtInhalte und Coach nach Ihrem Anliegen
Das Ziel im BlickKlare Schritte und gemeinsame Auswertung
Der Mensch zuerstAuch belastende Themen haben Platz
Deutschlandkarte mit den Coaching-Standorten von Profesco
Online und vor Ort

Wo das Jobcoaching stattfindet

Sie können das Jobcoaching online aus ganz Deutschland wahrnehmen oder an einem unserer Standorte vor Ort. Was möglich ist, hängt auch von Ihrem Gutschein ab – manche sind auf eine Region beschränkt. Das klären wir vor dem Start.

Für ein Online-Coaching brauchen Sie einen ruhigen Platz, eine stabile Verbindung und ein Gerät mit Kamera. Wenn das schwierig ist, sagen Sie es im Erstgespräch – dafür finden wir eine Lösung. Alle Orte finden Sie unter Standorte. Häufig gesucht:

Gute Fragen, klare Antworten

Häufige Fragen zum Jobcoaching

Förderung, Ablauf, Inhalte. Wenn Ihre Frage hier nicht steht, stellen Sie sie uns einfach im Erstgespräch.

Weitere Antworten sammeln wir in unseren häufigen Fragen.

Was kostet ein Jobcoaching?

Mit einem passenden AVGS und schriftlicher Bewilligung vor Beginn entstehen Ihnen keine Kosten. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Vergütung direkt mit uns. Ohne Gutschein ist bei uns nur das Erstgespräch kostenlos – ein vollständiges Coaching ist dann eine private Leistung.

Bekomme ich einen AVGS, wenn ich danach frage?

Nicht automatisch. Der AVGS ist eine Ermessensleistung: Ihre Vermittlungsfachkraft entscheidet anhand Ihrer persönlichen Situation, Ihrer Eignung und des örtlichen Angebots. Einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Coaching gibt es nicht. Gut vorbereitet in das Gespräch zu gehen, hilft – wir sagen Ihnen, worauf es dabei ankommt.

Geht Jobcoaching auch über das Jobcenter?

Ja. Das Jobcenter kann dieselbe Leistung bewilligen wie die Agentur für Arbeit, weil § 16 SGB II auf die Regelungen des SGB III verweist. Für Sie ändert sich dadurch nichts am Coaching – nur Ihre Ansprechperson sitzt im Jobcenter statt in der Agentur.

Kann ich Jobcoaching machen, wenn ich noch arbeite?

Ja, wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind – etwa nach einer Kündigung oder bei einem befristeten Vertrag, der ausläuft. Melden Sie sich dafür arbeitsuchend und sprechen Sie Ihre Vermittlungsfachkraft an. Je früher, desto mehr Zeit bleibt für die Vorbereitung.

Wie lange dauert ein Jobcoaching?

Das steht auf Ihrem Gutschein. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter legt Maßnahmeziel, Inhalt und Umfang fest, und danach richtet sich, wie viele Termine möglich sind. Wir teilen die Zeit so ein, dass zwischen den Terminen Raum zum Umsetzen bleibt.

Findet das Coaching online oder vor Ort statt?

Beides ist möglich. Online funktioniert bundesweit und spart Wege; vor Ort sind wir an mehreren Standorten vertreten. Manche Gutscheine sind regional beschränkt – dann klären wir vor dem Start, welche Form für Sie zulässig ist.

Was passiert, wenn mein Gutschein nicht zum Coaching passt?

Dann sagen wir Ihnen das, bevor etwas beginnt. Auf dem AVGS stehen Maßnahmeziel und -inhalt, und wir dürfen nur anbieten, was dazu passt. Oft lässt sich mit der Vermittlungsfachkraft klären, ob ein anderes unserer Angebote passt oder der Gutschein angepasst werden kann.

Erster Schritt

Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen

Sie müssen nicht wissen, welches Coaching das richtige ist. Sagen Sie uns, wo Sie gerade stehen – den Rest sortieren wir gemeinsam.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Auch ohne vorhandenen AVGS
  • Persönliche Antwort statt Standardmail

030 629 385 20 info@profesco.de

Montag bis Freitag · 08:00–17:00 Uhr

Ihre kostenlose Erstberatung

Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

Mit der Anfrage akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer Persönlichen Daten laut unseres Datenschutzes.

Der erste Schritt ist ein Gespräch

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein Jobcoaching zu Ihrer Situation passt und wie der Weg zur Förderung für Sie aussieht.

Unverbindliches Erstgespräch Persönliche Coach-Auswahl Online und an vielen Standorten

Das könnte Sie auch weiterbringen