AZAV-zugelassener Träger · Coaching seit 2017

Ein Minijob steht einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nicht im Weg. Mit Arbeitslosengeld bleiben Sie arbeitslos, solange Sie weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Beim Jobcenter schließt ein Minijob die Förderung ohnehin nicht aus. Wichtig ist nur: den Job vorher melden, die Freibeträge kennen und die Coaching-Termine um Ihre Arbeitszeiten legen.
Ja. Ob Sie einen AVGS bekommen, hängt davon ab, ob ein Coaching Ihre Chancen auf eine Arbeit verbessert – nicht davon, ob Sie nebenbei arbeiten. Wer Arbeitslosengeld bezieht, bleibt mit einem Minijob unter 15 Wochenstunden arbeitslos und damit förderfähig. Wer Grundsicherungsgeld bezieht, kann den Gutschein auch mit Minijob bekommen, solange er weiter auf die Leistung angewiesen ist.
Den AVGS beantragen Sie wie immer bei Ihrer Vermittlungsfachkraft – wie das geht, steht unter AVGS beantragen. Ein Minijob kann dabei sogar helfen: Er zeigt, dass Sie arbeiten können und wollen, und gibt dem Coaching einen klaren Ausgangspunkt, zum Beispiel den Schritt in eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle.
Das hängt davon ab, welche Leistung Sie bekommen. Beim Arbeitslosengeld bleiben 165 Euro frei, alles darüber wird abgezogen. Beim Grundsicherungsgeld bleiben 100 Euro frei und vom Rest ein Teil. Bei einem kleinen Minijob bleibt mit Arbeitslosengeld mehr, ab etwa 425 Euro Verdienst mit Grundsicherungsgeld.
| Verdienst | Arbeitslosengeld | Grundsicherungsgeld |
|---|---|---|
| 100 Euro | 100 Euro | 100 Euro |
| 200 Euro | 165 Euro | 120 Euro |
| 300 Euro | 165 Euro | 140 Euro |
| 450 Euro | 165 Euro | 170 Euro |
| 520 Euro | 165 Euro | 184 Euro |
| 603 Euro | 165 Euro | 208,90 Euro |
Vereinfachte Rechnung für einen Minijob ohne eigenen Rentenbeitrag und ohne weitere Abzüge. Beim Arbeitslosengeld zählt der Nettoverdienst; wer schon vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate nebenbei gearbeitet hat, kann einen höheren Freibetrag haben (§ 155 Abs. 2 SGB III). Verbindlich rechnet Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter.
Für den Gutschein selbst gelten dieselben Regeln. Unterschiedlich sind die Stundengrenze, die Anrechnung und der Blick des Amts auf Ihren Job.
Sie dürfen weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten; mehrere Jobs werden zusammengerechnet. Ab 15 Stunden endet die Arbeitslosigkeit und damit der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Den AVGS kann die Agentur für Arbeit trotz Minijob ausstellen.
Eine Stundengrenze wie beim Arbeitslosengeld gibt es nicht. Das Jobcenter rechnet den Verdienst an und lässt die Freibeträge stehen. Seit Juli 2026 hat die Vermittlung in Arbeit Vorrang – ein Coaching mit dem Ziel, aus dem Minijob eine größere Stelle zu machen, passt dazu.
Melden Sie Beginn, Stunden und Verdienst, bevor Sie anfangen – schriftlich oder über die Online-Dienste Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihres Jobcenters. Wer zu spät meldet, muss zu viel gezahlte Leistungen zurückzahlen.
Finden Sie während des Coachings eine Stelle mit mehr Stunden, ist das Ziel erreicht. Ob das Coaching danach weiterläuft, um den Start abzusichern, entscheidet Ihr Kostenträger. Sagen Sie uns und Ihrer Fachkraft gleich Bescheid.
Ein AVGS-Coaching bei Profesco findet ein- bis zweimal pro Woche statt, ein Termin dauert meist rund 90 Minuten. Das lässt sich fast immer mit einem Minijob verbinden – besonders, wenn die Termine online stattfinden.
Sagen Sie im Erstgespräch, wann Sie arbeiten: feste Tage, Schichten, Wochenenden. Danach richten wir die Termine aus.
Online sparen Sie den Weg und können Termine nah an Ihre Schicht legen. Vor Ort geht es an über 30 Standorten in Deutschland.
Ein fester Wochentag hilft, das Coaching neben Job und Alltag durchzuhalten. Ändert sich ein Dienstplan, verschieben wir den Termin, wenn Sie vorher Bescheid sagen.
Was im Minijob gut läuft, gehört in Ihre Bewerbung: Zuverlässigkeit, Kundenkontakt, Teamarbeit. Im Coaching machen wir daraus Argumente für die nächste Stelle.
Wie ein Coaching insgesamt abläuft: Coaching-Ablauf
Stunden, Freibeträge, Meldung, Termine. Wenn Ihre Frage hier nicht steht, stellen Sie sie uns im Erstgespräch.
Weitere Antworten finden Sie im AVGS-Ratgeber und in unseren häufigen Fragen.
Stand: 3. Oktober 2026. Dieser Ratgeber erklärt die allgemeine Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Ja. Coaching und Minijob schließen sich nicht aus. Mit Arbeitslosengeld müssen Sie unter 15 Wochenstunden bleiben. Sagen Sie Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter Bescheid, weil der Verdienst angerechnet wird – und uns, damit die Termine zu Ihren Arbeitszeiten passen.
Ja, wenn ein Coaching Ihre Chancen auf eine Arbeit verbessert. Der Minijob ist kein Ausschlussgrund. Die Entscheidung trifft Ihre Vermittlungsfachkraft nach Ermessen. Mit einem klaren Ziel, etwa mehr Stunden oder eine sozialversicherungspflichtige Stelle, begründen Sie den Bedarf am besten.
Nein. Die Kosten des Coachings rechnet der Träger direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Sie selbst erhalten dafür kein Geld, also wird auch nichts angerechnet.
So viel, wie ein Minijob erlaubt, also bis 603 Euro im Monat. Anrechnungsfrei bleiben aber nur 165 Euro netto, jeder Euro darüber wird vom Arbeitslosengeld abgezogen. Hatten Sie den Nebenjob schon vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate lang, kann der Freibetrag höher sein.
100 Euro bleiben immer frei, vom Verdienst zwischen 100 und 520 Euro weitere 20 Prozent und darüber 30 Prozent. Bei 603 Euro Verdienst bleiben so 208,90 Euro, der Rest wird angerechnet. Das Grundsicherungsgeld hat am 1. Juli 2026 das Bürgergeld abgelöst; an diesen Freibeträgen hat sich dabei nichts geändert.
Mit Arbeitslosengeld sind Sie dann nicht mehr arbeitslos, und der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt für diese Zeit. Was mit einem laufenden Coaching passiert, entscheidet Ihr Kostenträger. Sprechen Sie vorher mit Ihrer Vermittlungsfachkraft und mit uns. Beim Grundsicherungsgeld gibt es keine solche Stundengrenze.
Ja. Teilen Sie Beginn, Arbeitszeit und Verdienst Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter mit, bevor Sie anfangen. Wer zu spät meldet, muss zu viel gezahlte Leistungen zurückzahlen. Als Nachweis brauchen Sie den Arbeitsvertrag und später die Lohnabrechnungen.
Das ist ein typisches Ziel. Im Jobcoaching klären wir, ob mehr Stunden beim jetzigen Arbeitgeber, ein Wechsel oder eine neue Richtung der bessere Weg ist, und bereiten Bewerbungen und Gespräche mit Ihnen vor.
Profesco arbeitet seit 2017 bundesweit und konzentriert sich ausschließlich auf geförderte Coachings in Zusammenarbeit mit Agentur für Arbeit und Jobcenter. Aus über 5.000 abgeschlossenen Coachings entwickeln wir unsere Arbeit laufend weiter. Als AZAV-zertifizierter Träger werden wir regelmäßig extern geprüft. Diese Spezialisierung bringt Erfahrung und gleichbleibende Qualität in jedes AVGS Coaching.
Mit einem AVGS können Sie den zugelassenen Träger frei wählen. Bei Profesco erhalten Sie ein persönliches Einzelcoaching mit festem Coach, ohne Gruppe und in Ihrem Tempo – online in ganz Deutschland oder an über 30 Standorten vor Ort. Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, ob Ihr Gutschein passt, und sagen Ihnen offen, wenn nicht.
Profesco ist seit 2017 am Markt und als Bildungsträger nach AZAV zugelassen – geprüft durch die fachkundige Stelle Certuria. Diese Zulassung ist die Voraussetzung dafür, dass Agentur für Arbeit und Jobcenter ein Coaching bei uns überhaupt fördern dürfen. Die Profesco GmbH hat ihren Sitz in Dresden und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Dresden eingetragen.
Schreiben Sie kurz, an welchen Tagen Sie arbeiten und ob Sie Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld bekommen. Wir melden uns, in der Regel am nächsten Werktag, und klären mit Ihnen den Weg zum Gutschein.
030 629 385 20 info@profesco.de
Montag bis Freitag · 08:00–17:00 Uhr
Füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
Wenn Ihre Vermittlungsfachkraft den AVGS ausgestellt hat, laden Sie ihn bei uns hoch. Wir prüfen ihn und melden uns mit dem nächsten Schritt.
Alle Antworten rund um den Gutschein auf einen Blick.
Wer den Gutschein bekommt und was Sie im Gespräch sagen.
Gründe, Widerspruch und der zweite Anlauf.
Richtung, Suchstrategie, Dranbleiben.
Vom Erstgespräch bis zur Auswertung.
Kurze Antworten zu Gutschein, Förderung und Ablauf.
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