Information für Fallmanagement & Vermittlung

Ganzheitliche Betreuung
nach §16k SGB II

Wir entlasten Sie bei komplexen Fallkonstellationen. Profesco übernimmt die Stabilisierung für Kunden mit multiplen Hemmnissen – aufsuchend, flexibel und berichtssicher.
Auch geeignet zur Entlastung bei hoher Falllast oder personellen Engpässen im Team.

  • Direkte Entlastung im Fallmanagement
  • Aufsuchende Arbeit (Hausbesuche möglich)
  • Erfahrene Coaches für psychosoziale Lagen
Transparente Berichte Feste Ansprechpartner Datenschutzkonform
Professionelles Coaching Gespräch

Hohe Akzeptanz

bei Teilnehmenden

Wann ist §16k bei uns indiziert?

Wir sind spezialisiert auf Kunden, bei denen eine direkte Vermittlung aufgrund komplexer Hemmnisse aktuell nicht möglich ist.

Multiproblemlagen

Kunden, bei denen Schulden, Wohnsituation und fehlende Struktur zusammenkommen.

Psychosoziale Hemmnisse

Psychische Instabilität, Ängste oder Suchtproblematiken (stabilisierend).

Kommunikationsbarrieren

Kunden, die Termine im Jobcenter meiden oder "abgetaucht" sind.

Ungeklärte Situation

Wenn vor einer Integration erst Behörden- und Rechtsfragen geklärt werden müssen.

Familiäre Belastung

Alleinerziehende oder pflegende Angehörige mit Überforderungstendenzen.

Immobilität

Kunden, die das Haus kaum verlassen (aufsuchende Arbeit notwendig).

So entlasten wir das Fallmanagement

1. Clearing

Wir klären die diffuse Lebenslage und sortieren die Prioritäten für Ihren Kunden.

2. Beziehungsarbeit

Wir bauen Vertrauen auf – auch dort, wo "Behördensprache" nicht mehr ankommt.

3. Reporting

Sie erhalten fundierte Berichte über Fortschritte und Hemmnisse für Ihre Akte.

Prozessoffen & Flexibel

Die Maßnahme hat keine starre Stundenvorgabe. Wir passen die Intensität an den aktuellen Stabilisierungsbedarf des Kunden an.

Unser Qualitätsversprechen

Verlässlichkeit durch Kompetenz und hohe Standards.

DQR-Niveau 6+

Unsere Coaches sind pädagogisch oder psychologisch hochqualifiziert.

Intervision

Regelmäßige kollegiale Fallberatung und Supervision sichern die Professionalität.

Schutzkonzept

Gelebte Konzepte für Gewaltprävention und Datenschutz.

Krisenintervention

Erfahrung im Umgang mit akuten Krisen und Weitervermittlung an Fachstellen.

Details zur Durchführung

Zielsetzung: Stabilisierung vs. Integration

Der §16k SGB II zielt nicht auf die sofortige Arbeitsaufnahme ab.

  • Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit (langfristig)
  • Anbindung an das Hilfesystem (Schuldnerberatung, Suchthilfe)
  • Sicherstellung der Erreichbarkeit für das Jobcenter
Aufsuchende Arbeit & Orte

Wir arbeiten niederschwellig und gehen dorthin, wo der Kunde uns braucht.

  • Beratungsräume in zentraler Lage
  • Hausbesuche (bei Bedarf)
  • Begleitung zu Ämtern und Ärzten
  • Walk & Talk im neutralen Raum

Ihr Weg zur Zuweisung

Die Entscheidung über Zuweisung und Maßnahmeneinsatz verbleibt jederzeit vollständig beim Jobcenter. Wir unterstützen Sie lediglich vorbereitend.

1. Abstimmung

Kurze Rücksprache: "Ist dieser Fall für §16k geeignet?"

2. Matching

Wir schlagen den passende/n Coach vor.

3. Zuweisung

Sie stellen den Gutschein / die Zuweisung aus.

4. Start

Wir starten binnen 48h und bestätigen die Aufnahme.

Einordnung & Erfahrung

  • Langjährige Markterfahrung Über 9 Jahre im Bereich SGB II & SGB III Maßnahmen.
  • Überregionale Struktur Deutschlandweit an zahlreichen Standorten vertreten.
  • Netzwerkkompetenz Enge Anbindung an kommunale Hilfesysteme (Sucht, Schuldner, Jugendamt).

Verfügbarkeit

Berlin Leipzig Dresden Magdeburg München

... und viele weitere Standorte.

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Präsenzstandorte sowie aufsuchende Betreuung im jeweiligen Zuständigkeitsbereich.

Häufige Fragen aus dem Fallmanagement

Wie schnell erfolgt die Aufnahme nach Zuweisung?

Wir garantieren einen Erstkontakt innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt des Gutscheins/der Zuweisung.

Was passiert, wenn der Kunde nicht mitwirkt?

Wir suchen proaktiv den Kontakt (auch aufsuchend). Sollte keine Zusammenarbeit zustande kommen, erhalten Sie zeitnah eine transparente Rückmeldung (Abbruchmeldung).

Welche Qualifikation haben die Coaches?

Unsere Fachkräfte verfügen über einen Studienabschluss (Sozialpädagogik, Psychologie o.ä.) oder eine vergleichbare Qualifikation mit entsprechender Berufserfahrung (DQR 6).

Ihr direkter Draht

Klären wir die Passgenauigkeit direkt.

"Rufen Sie mich gerne kurz an, wenn Sie einen Fall haben, bei dem Sie unsicher sind, ob §16k das Richtige ist. Wir finden eine unbürokratische Lösung."

Frau Britschin - Koordination
Koordination

Frau Britschin

Koordination Trägernetzwerk & Jobcenter